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Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland

Im Rahmen des vom AA geförderten Projekts „Touchdown21 Ukraine“ wurden Wertediskurse über die Themen Behinderung und Inklusion gefördert.

Im Rahmen des vom AA geförderten Projekts „Touchdown21 Ukraine“ wurden Wertediskurse über die Themen Behinderung und Inklusion gefördert. © Britt Schilling

06.08.2026 - Artikel

Zivilgesellschaften leisten einen unersetzlichen Beitrag dazu, demokratische, stabile und inklusive Gesellschaften aufzubauen und zu erhalten. In den Ländern der Östlichen Partnerschaft und in Russland bietet die Bundesregierung gezielte Förderprogramme an.

Zivilgesellschaften leisten einen unersetzlichen Beitrag dazu, demokratische, stabile und inklusive Gesellschaften aufzubauen und zu erhalten. In den Ländern der Östlichen Partnerschaft und in Russland bietet die Bundesregierung gezielte Förderprogramme an.

Durch das Programm „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ (ÖPR-Programm) fördert die Bundesregierung seit 2014 Maßnahmen, die dauerhafte, zivilgesellschaftliche Strukturen der Zusammenarbeit zwischen demokratischen, nicht-staatlichen Akteurinnen und Akteuren in Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, der Republik Moldau, der Ukraine und Russland sowie ihre Vernetzung mit der deutschen Zivilgesellschaft unterstützen.

Ziel ist es, die Zivilgesellschaften in den Programmländern in ihrer Rolle als wichtige Akteurinnen für die demokratische Entwicklung und die andauernden Transformationsprozesse in den Programmländern zu stärken.

Das gesamte Spektrum kultureller und bildungspolitischer Projektarbeit kann durch das Programm unterstützt werden, insbesondere Medien, Wissenschaft, Bildung und berufliche Bildung, Kultur, Sport, Sprache und Jugendarbeit.

Zielländer und Projektinhalte

Im Rahmen des Programms fördert die Bundesregierung über das Auswärtige Amt Initiativen der demokratischen Zivilgesellschaft, die in den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau, Ukraine) und Russland die demokratischen Transformationsprozesse in umfassender Weise unterstützen.

Ziele der zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit

1. Pluralismus und Resilienzen stärken – um Meinungs- und Medienvielfalt zu unterstützen und FIMI zu bekämpfen.

Pluralismus ist konstituierendes Element moderner Demokratien, deren Legitimität vor allem auch in der Toleranz gegenüber der Vielfalt von Meinungen, Interessen und Wertvorstellungen in einer Gesellschaft liegt.

Im Rahmen des ÖPR-Programms werden Projekte gefördert, die Informations-, Meinungs- und Medienvielfalt stärken, FIMI (Foreign Information Manipulation and Interference) bekämpfen und Widerstandsfähigkeit dagegen in den jeweiligen Ländern erhöhen. Die Projekte sollen zur Resilienz von Gesellschaften gegen unzuverlässige und falsche Informationen beitragen – durch Stärkung und Qualifizierung von Medienschaffenden sowie einen besseren Zugang zu qualitativ hochwertigen und pluralistischen (lokalen) Medienangeboten. Hierzu können auch Maßnahmen zur Entwicklung und Nutzung digitaler Schutztechnologien gefördert werden.

2. Wertediskurse und Menschenrechte fördern – um das gegenseitige Verständnis zu vertiefen.

Unter diesem Ziel können vor allem Austausch- und Kulturprojekte gefördert werden. Begegnungsmaßnahmen sollen ermöglichen, sich über fundamentale Grundwerte wie die Achtung der Menschenrechte, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung sowie das Prinzip der Mehrheitsentscheidung auszutauschen. Gemeinsam für diese Werte einzutreten, fördert auch das gegenseitige Verständnis innerhalb der ÖPR-Region und das Bewusstsein für diese Länder in Deutschland. Förderfähig sind Maßnahmen, die die genannten Grundwerte durch zivilgesellschaftlichen Austausch oder kulturpolitische Projekte vermitteln und stärken, sowie zur Vernetzung der Zivilgesellschaft in den Partnerländern und im Kontext der europäischen Integration und Zusammenarbeit beitragen.

3. Zukunftsperspektiven schaffen und demokratische Transformation unterstützen – um Demokratien zu stärken, Korruption zu bekämpfen und eine Annäherung an die EU zu unterstützen.

Unter diesem Ziel können Initiativen gefördert werden, die demokratische Bestrebungen stärken, um sichere gesellschaftliche Zukunftsperspektiven für alle zu schaffen. Insbesondere in der Ukraine liegt unsere Priorität auf der Unterstützung von Reform- und Transformationsprozessen auch im Sinne der EU-Integration sowie dem Erhalt und Wiederaufbau zivilgesellschaftlicher Strukturen, die durch den russischen Angriffskrieg geschädigt bzw. zerstört wurden. Darüber hinaus unterstützen wir insbesondere Projekte, die den EU-Beitrittsprozess der Ukraine, der Republik Moldau, die EU-Perspektive Georgiens sowie die Annäherung Armeniens an die EU fördern. In Russland und Belarus fokussieren wir unsere Förderung auf Segmente der Zivilgesellschaft, die trotz zunehmender Repression und gegebenenfalls einer Tätigkeit im Exil weiter Wirkung im Land selbst entfalten können und sich beispielsweise für die Durchsetzung von Grundrechten einsetzen. Förderfähig sind auch Maßnahmen der akademischen, beruflichen und gesellschaftspolitischen Aus- und Fortbildung, die zu mehr gesellschaftlichem Engagement motivieren und politische und gesellschaftliche Teilhabe insbesondere marginalisierter Gruppen ermöglichen. Dies schließt auch Maßnahmen zur Unterstützung von zivilgesellschaftlich Engagierten und Projektpartnern ein, die aufgrund von Krieg, Verfolgung, Repression oder besonders belastenden gesellschaftlichen Kontexten erhöhten Belastungen ausgesetzt sind.

4. Dialog und Annäherung unterstützen – vertrauensbildende Maßnahmen, um perspektivisch Regionalkonflikte zu überwinden.

Förderfähig sind Maßnahmen aus dem Kultur- und Bildungsbereich, die in ungelösten regionalen Konflikten krisenpräventiv bzw. krisenbewältigend wirken und so dazu beitragen, die Weichen für eine Verständigung zu stellen. Dieses Förderziel richtet sich insbesondere an die Länder des Südkaukasus (Armenien, Aserbaidschan, Georgien) sowie die Republik Moldau. Begrüßt werden Projektvorschläge, die die regionale Perspektive der grenzüberschreitenden Schwarzmeerkooperation der Anrainer in den Fokus nehmen und so Synergien zur EU-Schwarzmeerstrategie schaffen.

Im Zuge des russischen Angriffskrieges oder staatlicher Repression haben darüber hinaus Menschen aus der Ukraine, Russland und Belarus ihre Heimat verlassen und sich in anderen Ländern der Östlichen Partnerschaft niedergelassen, weil sie aufgrund ihrer Überzeugungen Bedrohungen und Repressionen ausgesetzt waren. Projekte, die den Dialog und die gesellschaftliche Teilhabe dieser Menschen fördern, ihre Vernetzung mit der Zivilgesellschaft ihrer neuen Heimat stärken und so zu resilienten, inklusiven und demokratischen Gesellschaften beitragen, sind ebenfalls förderfähig.

Im Förderjahr 2027 existieren zudem folgende länderspezifische Schwerpunkte:

  • Armenien/Aserbaidschan: Projektvorschläge zur grenzüberschreitenden Förderung des Versöhnungsprozesses auf (zivil-)gesellschaftlicher Ebene.
  • Armenien: Projektvorschläge zur weiteren Unterstützung der EU-Annäherung Armeniens.
  • Belarus: Förderung der unabhängigen Medienlandschaft im Exil sowie Eigenständigkeit der belarussischen Sprache und Kultur.
  • Georgien: Projektvorschläge zur Unterstützung einer pluralistischen und resilienten Zivilgesellschaft und Medienlandschaft sowie zur Bekämpfung von Desinformation.
  • Ukraine: Projektvorschläge, die zu den Zielen der deutsch-ukrainischen Kultursaison 2027/2028 beitragen.

Einreichung von Projektideen

Projektvorschläge (auf Deutsch oder Englisch) für das Jahr 2027 können vom 07.08.2026 bis zum 05.09.2026 hier eingereicht werden.

Auf dieser Website finden Sie weitere Informationen und Anleitungen zum Einreichen von Projektskizzen. Bitte beachten Sie die Ziel- und Zweckbestimmung und die FAQs (als Download ebenfalls hier verfügbar). Die Auswertung der eingegangenen Projektvorschläge wird voraussichtlich Ende 2026 abgeschlossen sein. Interessentinnen und Interessenten erhalten per E-Mail eine Einschätzung, ob ein Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung gemäß § 44 BHO unter Berücksichtigung aller anderen eingegangenen Projektvorschläge voraussichtlich Aussicht auf Erfolg haben wird.

Informationen zum Programm

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